Statuten

Statuten der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie

Die Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie hat zwei Statuten verabschiedet, die des Vereins und die der Redaktion als ständiges Organ.

Die Statuten des Vereins informieren über dessen Zweck, die Mitgliedschaft und die Organisation der SAK.

Die Statuten der Redaktion regeln ihre Aufgaben, Kompetenzen, Organisations- und Arbeitsweise.