2025 Umgang mit Minderheiten im Strafsystem
Wenn es um Kriminalität und Gewalt geht, ist die Kluft zwischen öffentlich geführten Diskursen und den wissenschaftlichen als auch praxisbasierten Erkenntnissen gross. Einerseits wird von medienträchtigen Einzelfällen häufig fälschlicherweise auf eine allgemeine Gefahrenlage geschlossen und es werden Forderungen nach stärkerer Überwachung und Kontrolle laut. Andererseits werden einzelne Charakteristiken der Täterschaft als besonders kriminogen dargestellt: Etwa die psychische Krankheit, das jugendliche Alter, das Geschlecht, die religiöse oder ethnische Zugehörigkeit.
Der Kongress 2025 der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie möchte zur Verwissenschaftlichung des öffentlichen Diskurses über Kriminalität und Gewalt im Zusammenhang mit Minderheiten beitragen. Der Begriff «Minderheiten» wird dabei bewusst breit verstanden und nicht abschliessend definiert: Berücksichtigt werden etwa Minderheiten in der Gesamtbevölkerung (ethnische Minderheiten, Menschen mit psychischen Auffälligkeiten, Minderheiten aufgrund ihres Geschlechts, etc.) als auch Gruppen, die unter den straffälligen Personen untervertreten sind (z.B. Frauen). Wie soll die Strafjustiz mit Minderheiten umgehen und welche Schwierigkeiten ergeben sich daraus für den Alltag? Wie können Minderheiten besser geschützt und wie können ihre Bedürfnisse in der Betreuung miteinbezogen werden? Welchen Platz haben Minderheiten schliesslich in der kriminologischen Forschung?
Nach der Generalversammlung der SAK vom 6. März fand abends die Vernissage des Jubiläumsbandes Kriminologie in der Schweiz - Geschichte, Stand, Zukunft statt.
Jörg Arnold, Françoise Genillod, Stefan Keller, Joëlle Vuille